Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bereich des Aufenthaltsrechts und Ausländerrechts

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Asylrecht, einen Anwalt für Aufenthaltsrecht oder einen Rechtsanwalt für Migrationsrecht? In welchen Fällen auch immer - bei uns sind Sie richtig. Ihr Anwalt für alle Fragen im Ausländerrecht.

Erfahren sie mehr über unsere Themenbereiche im Ausländerrecht:

Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung der Aufenthaltstitels / Niederlassungserlaubnis)

Ein Ausländer, der in der Bundesrepublik Deutschland erwerbstätig werden möchten, braucht grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Sind Sie Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, so brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel.

-> Wir helfen Ihnen, wenn Sie Probleme mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis haben. Rufen Sie uns für eine telefonische Rechtsberatung einfach unter unserer Rufnummer 089/24413470 oder 0172  / 2522399 an oder schreiben Sie uns per E-Mail an: info@anwalt-muenchen-auslaenderrecht.de.

Schutz vor Ausweisung, Abschiebung oder drohender Aufenthaltsbeendigung

Ein Ausländer kann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er durch seinen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit, die Grundordnung oder andere maßgebliche öffentliche Interessen in Gefährdung bringt oder beabsichtigt in Gefährdung zu bringen. Ob es zu einer Ausweisung aus dem Bundesgebiet kommt, entscheidet letztendlich die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. 

Zusammenführung der Familie (Ehegatten- und Kindernachzug)

Grundsätzlich gilt für alle Einwanderer die Möglichkeit Ihre engsten Familienmitglieder nach Deutschland nachziehen zu lassen. Rechtlich jedoch gesehen gibt es bei einer Familienzusammenführung in vielen Fällen doch mitunter Schwierigkeiten. In allen Angelegenheiten rund um das Migrationsrecht und Ausländerrecht berät Sie Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro, Anwalt für Ausländerrecht, Strafrecht und Familienrecht in München.

Aufenthaltserlaubnisse für spezielle Berufsgruppen (Hochqualifizierte)

Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. 

Wenn Sie zu den qualifizierten Fachkräften mit akademischer oder vergleichbarer Ausbildung gehören, eröffnen sich mehrere Chancen, nach dem Aufenthaltsgesetz einen Aufenthaltstitel zum Beschäftigungszweck zu erhalten. Sie können zum einen einen befristeten Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung beantragen, zum anderen können Sie bei besonders herausragender Qualifikation eine sofortige (unbefristete) Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte erhalten.

-> Wenn Sie jedoch Schwierigkeiten bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Wir stehen Ihnen gern mit Tipps und Informationen hierzu zur Verfügung.

► Wer schreibt hier?

Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro, Anwalt für Ausländerrecht, Strafrecht und Familienrecht, München

Sie benötigen fachkundige Beratung? Herr Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro ist Ihr kompetenter Partner in München und Umgebung für Rechtsfragen rund um das Ausländerrecht, Einwanderung sowie Fragen in den Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsrechts.
Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro kann auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung und -vertretung von Unternehmen und Privatpersonen zurückblicken.
Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro liegt in der Unterstützung von Ausländern und Einwanderern in rechtlichen Angelegenheiten - insbesondere vor Behörden oder Gerichten. Auch die anwaltliche Vertretung von Ausländern gegenüber Botschaften und Konsulaten in Deutschland - sowie bei Fragen der Einreise und Aufenthalt von ausländischen Mitbürgern, ist Teil unserer Aufgabengebiete.
Haben Sie eine Frage zum Visum oder Aufenthalt? Wie kann ich Ihnen helfen? Schreiben Sie mir unter:
  • Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro
  • Fürstenrieder Straße 279 a
  • 81377 München
  • Tel.: 08178-9988880
  • Handy: 0172/2522399
  • info[@]anwalt-muenchen-auslaenderrecht.de

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