Anwaltliche Verteidigung und Vertretung unter anderem bei: Diebstahl, Betrug, Nötigung, Körperverletzung, Drogenbesitz, Drogenhandel, BtMG
Aber nicht nur als Beschuldigter einer Straftat ist es sinnvoll einen Rechtanwalt hinzu zu ziehen. Sie sind Verletzter, Geschädigter oder Zeuge einer Straftat und wollen z.B. einen Strafantrag stellen oder Opferentschädigung geltend machen? Gerne übernehme ich auch in diesen Fällen Ihre Vertretung, indem ich den entsprechenden Strafantrag bei der zuständigen Behörde stelle, Ihre Schadensersatzansprüche geltend mache oder Sie bei Ihrer Zeugenvernehmung als Rechtsbeistand in belastenden Situationen begleite.
Erfahren sie mehr über unsere Themengebiete:
Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Nötigung, Körperverletzung, etc.)
Sie haben strafrechtliche Probleme und brauchen schnell Hilfe? Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro, Anwalt für Strafrecht in München hilft sofort! Realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und auch nach Feierabend für Sie erreichbar. Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro Anwalt für Strafrecht mit bundesweiter Vertretung. Über 10 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht.
Betäubungsmittelstrafrecht (Drogenbesitz, Drogenhandel, BtMG)
Ihnen wird unerlaubter Handel oder Besitz von illegalen Drogen oder Betäubungsmitteln vorgeworfen? Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung bekommen?
Jetzt ist schnelles Handeln angesagt! Gehen Sie nicht unvorbereitet in den Termin - am besten gehen Sie gar nicht, sondern nehmen mit uns schnellstmöglich Kontakt auf! Nachdem wir die Vollmacht von Ihnen erhalten haben beantragen wir Akteneinsicht und nehmen Stellung zum Vorwurf und äußern uns dann schriftlich zur Sache. Sie brauchen also nicht zur polizeilichen Vernehmung zu gehen! Um schnellstmöglich reagieren zu können, brauchen wir von Ihnen eine Vollmacht, die Sie hier herunterladen können. Füllen Sie bitte die Vollmacht vollständig aus und senden sie diese uns per Fax oder E-Mail in unsere Kanzlei. Alles weitere erklären wir Ihnen in einem persönlichem Gespräch.
Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht)
Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro in München vertritt Sie im Verkehrsrecht und Strafrecht unter anderem bei Ordnungswidrigkeiten wie Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, Rotlichtverstoß, Nötigung, Geschwindigkeitsverstoß, Trunkenheitsfahrten, Körperverletzung und nach einem Verkehrsunfall.
Wir kümmern uns um die Geltendmachung der Ersatzanspüche und Schadensregulierung. Wenn Sie Fragen zum Verkehrsstrafrecht oder zu Ihrem Fall haben oder einen Besprechungstermin vereinbaren möchten, dann rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns - gerne auch per E-Mail.