Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bereich des Familienrechts

Erfahren sie mehr über unsere Arbeitsbereiche im Bereich des Familienrechts:

Familienrecht: Trennung, Scheidung

Sie möchten sich scheiden lassen, und wissen nicht wie und wo Sie anfangen sollen? - Nutzen Sie einfach unsere jahrzehntelange Erfahrung im Scheidungsrecht.

Wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften es zu beachten gibt, welche Fallstricke auf Sie warten und welche legalen Tricks möglich sind. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email mit Ihren Namen und Telefonnummer - wir rufen Sie umgehend zurück und klären alle weiteren erforderlichen Schritte mit Ihnen ab. Sie erreichen uns Mo-Fr von 8:00 . 16:00 Uhr, Samstags bis 12:00 Uhr

Familienrecht: Sorge- und Besuchsrecht

Wir beraten Sie ausführlich über die rechtliche Situation nach der Trennung und Scheidung. Für die Zeit nach einer Scheidung oder Trennung müssen die Eltern neben dem Umgang weitere Fragen klären, die für das Kind von Bedeutung sind, unter anderem:

  • Das Sorgerecht
    Wenn die Eltern verheiratet waren oder jeweils Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben haben, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam aus.
  • Das Umgangsrecht
    Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohl des Kindes gehört.
  • Der Auskunftsanspruch
    Der umgangsberechtigte und der betreuende Elternteil sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlich sind, zu informieren
  • Der Unterhalt
    Ausbleibende oder zu geringe Unterhaltszahlungen berechtigen den betreuenden Elternteil nicht dazu, den Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil einzuschränken oder auszuschließen.


Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen des Sorge- und Besuchrechts. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Regelung des Sorge- und Besuchrechts können wir Sie bestmöglich mit unserem Wissen unterstützen.

Familienrecht: Kindesrückführung bei Kindesentführung ins Ausland

Ist Ihr Kind von Ihrem Partner ins Ausland verschleppt oder möglicherweise sogar entführt worden? Wir möchten Ihnen dabei helfen Ihr Kind so schnell wieder möglich wieder nach Deutschland zurückzuholen. Wir raten Ihnen jetzt schnell zu handeln. Kontaktieren Sie uns baldmöglich, damit wir mögliche Lösungsansätze besprechen können und anschließend erste behördliche Schritte einleiten können.

Familienrecht: Eheverträge - Vertragsgestaltung

Wir erstellen schnell und kompetent Ihren individuellen Ehevertrag!

► Wer schreibt hier?

Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro, Anwalt für Ausländerrecht, Strafrecht und Familienrecht, München

Sie benötigen fachkundige Beratung? Herr Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro ist Ihr kompetenter Partner in München und Umgebung für Rechtsfragen rund um das Ausländerrecht, Einwanderung sowie Fragen in den Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsrechts.
Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro kann auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung und -vertretung von Unternehmen und Privatpersonen zurückblicken.
Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro liegt in der Unterstützung von Ausländern und Einwanderern in rechtlichen Angelegenheiten - insbesondere vor Behörden oder Gerichten. Auch die anwaltliche Vertretung von Ausländern gegenüber Botschaften und Konsulaten in Deutschland - sowie bei Fragen der Einreise und Aufenthalt von ausländischen Mitbürgern, ist Teil unserer Aufgabengebiete.
Haben Sie eine Frage zum Visum oder Aufenthalt? Wie kann ich Ihnen helfen? Schreiben Sie mir unter:
  • Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro
  • Fürstenrieder Straße 279 a
  • 81377 München
  • Tel.: 08170-9982770
  • Handy: 0172/2522399
  • info[@]anwalt-muenchen-auslaenderrecht.de

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