Familienzusammenführung
Ehe und Familie haben in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert, der verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz gilt auch für Einwanderinnen und Einwanderer. Wer keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, hat allerdings grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs.
Wir helfen Ihnen bei der Familienzusammenführung. Das Nachzugsrecht gilt allgemein nur für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern.
Haben Sie Fragen zu Visa für Familienzusammenführung?
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Wir freuen uns auf Sie!