Familienzusammenführung

Ehe und Familie haben in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert, der verfassungsrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz gilt auch für Einwanderinnen und Einwanderer. Wer keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, hat allerdings grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs.

Wir helfen Ihnen bei der Familienzusammenführung. Das Nachzugsrecht gilt allgemein nur für die Kernfamilie, also für Ehegatten, minderjährige Kinder und für Eltern von minderjährigen Kindern.

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Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro, Anwalt für Ausländerrecht, Strafrecht und Familienrecht, München

Sie benötigen fachkundige Beratung? Herr Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro ist Ihr kompetenter Partner in München und Umgebung für Rechtsfragen rund um das Ausländerrecht, Einwanderung sowie Fragen in den Bereichen des Strafrechts und Wirtschaftsrechts.
Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro kann auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Rechtsberatung und -vertretung von Unternehmen und Privatpersonen zurückblicken.
Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Burkhard-Michael Gondro liegt in der Unterstützung von Ausländern und Einwanderern in rechtlichen Angelegenheiten - insbesondere vor Behörden oder Gerichten. Auch die anwaltliche Vertretung von Ausländern gegenüber Botschaften und Konsulaten in Deutschland - sowie bei Fragen der Einreise und Aufenthalt von ausländischen Mitbürgern, ist Teil unserer Aufgabengebiete.
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